Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleichs-Massnahmen (NTA)

Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S) können Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen. Richtlinien regeln die Voraussetzungen, das Verfahren und weitere Grundlagen zum Vollzug des Nachteilsausgleichs bei Berufsfach- und Mittelschulen im Kanton Zürich. 

Die Richtlinien bezwecken eine einheitliche Umsetzung der NTA für Lernende in der beruflichen Grundbildung im Kanton Zürich.